Leitfaden zur Datenverarbeitung
Nach der Initialisierung des EngageLab SDK in Ihrer App oder Website beginnt das SDK mit der Datenerfassung. Mehr Informationen finden Sie unter Die vom EngageLab SDK erfassten Daten.
Die vom EngageLab SDK automatisch erfassten Daten gelten in der Regel nicht als personenbezogene Daten (PII – Personally Identifiable Information), mit Ausnahme sensibler Nutzer:innendaten, die Sie selbst in den Nutzer:innenattributen angeben. Beachten Sie, dass verknüpfbare Daten (wie Namen oder Geburtsdaten) weiterhin als personenbezogene Daten eingestuft werden, auch wenn es sich nicht um sensible Daten handelt. Kund:innen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind verpflichtet, eine Datenschutzrichtlinie zu erstellen, in der die gespeicherten Inhalte genau aufgeführt werden.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie EngageLab nutzen können, ohne personenbezogene Nutzerdaten zu übermitteln.
Personenbezogene Informationen in Nutzer:innenattributen
EngageLab verlangt, dass Sie für alle Daten, die Sie an uns übermitteln – einschließlich personenbezogener Daten, die Sie als Nutzer:innenattribute oder in anderen Feldern angeben – die entsprechende Einwilligung einholen.
Wenn Sie uns beispielsweise die Telefonnummer eines Nutzers oder einer Nutzerin übermitteln, müssen Sie sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Einwilligungen eingeholt haben.
Einige Daten werden vom EngageLab SDK automatisch erfasst. Eine vollständige Liste der automatisch erfassten Informationen finden Sie hier: Die vom EngageLab SDK erfassten Daten.
Sie können Felder ausschließen, indem Sie unseren SDK-Code anpassen oder diese Felder mit den bereitgestellten Hilfsmethoden individuell konfigurieren. Beschreibungen und Beispiele zu jeder Methode finden Sie weiter unten.
Einwilligung der Nutzer:innen einholen
Um allen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, dürfen Sie das EngageLab SDK erst initialisieren, nachdem die Nutzer:innen der Datenschutzerklärung zugestimmt haben. Fahren Sie mit der Initialisierung erst fort, wenn die Zustimmung zur Datenschutzerklärung vorliegt.
Push-Tokens
Push-Tokens werden im Allgemeinen nicht als personenbezogene Daten eingestuft, da sie nicht weitergegeben werden können und keine Möglichkeit bieten, eine Person zu kontaktieren oder persönliche Informationen über sie zu ermitteln. Wir empfehlen jedoch, in Ihrer Datenschutzrichtlinie darauf hinzuweisen, dass Daten an Dritte weitergegeben werden, um personalisierte oder zielgerichtete Benachrichtigungen zu versenden. Dies gilt unabhängig davon, welchen Dienst Sie nutzen.

